Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Naturheilpraxis Berker-Josteit

Durch gesetzlicher Regelungen (Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste - Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz - IuKDG - vom 22. Juli 1997) besteht bei Onlinemedien die Pflicht zur Veröffentlichung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


 

§1 Anwendungsbereich der AGB

a) Durch die AGB werden die Geschäftsbeziehungen zwischen der Naturheilpraxis Berker-Josteit und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§611 ff BGB geregelt, es sei denn, dass zwischen den Vertragsparteien etwas Abweichendes in schriftlicher  Form vereinbart wurde.

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot der Naturheilpraxis Berker-Josteit, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Naturheilpraxis Berker-Josteit zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.

c) Die Naturheilpraxis Berker-Josteit ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Naturheilpraxis Berker-Josteit aufgrund Ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Naturheilpraxis Berker-Josteit für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

 


§2 Vertragsgegenstand

Der Patient nimmt in der Naturheilpraxis Berker-Josteit eine naturheilkundliche Behandlung in Anspruch. Die Leistungserbringung erfolgt in der Form, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten der Naturheilpraxis Berker-Josteit in der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie angewendet werden. Der Patient wird über die Risiken der jeweiligen Behandlung gesondert aufgeklärt.

Der Patient ist darüber aufgeklärt, dass die naturheilkundliche Behandlung keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt und dass er bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. In diesen Fällen kann der Patienten naturheilkundlich durch die Naturheilpraxis Berker-Josteit begleitet werden.

 


§ 3 Honorar und Fälligkeit, Behandlungsdauer, Kostenerstattung durch Leistungsträger

Der Patient wird über die Behandlungsdauer und die daraus resultierenden Kosten aufgeklärt.

Der Patient erhält nach jeder Behandlung eine Abrechnung nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) und überweist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt den angefallenen Betrag in Höhe des vorher vereinbarten Honorars. Als Privatpatient wurde er darüber informiert, dass die Krankenkasse/Beihilfe die Erstattung des Rechnungsbetrages ganz oder teilweise ablehnen kann.

 


§ 4 Vertraulichkeit

a) Die Naturheilpraxis Berker-Josteit behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Naturheilpraxis Berker-Josteit aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch für gesetzlich bestellte Betreuer und Pflegepersonen mit Betreuervollmacht, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Naturheilpraxis Berker-Josteit oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c) Die Naturheilpraxis Berker-Josteit führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch nicht verlangen, dass diese Handakte dem Patienten ausgehändigt wird. Absatz b) bleibt unberührt.

d) Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

e) Handakten werden vom der Naturheilpraxis Berker-Josteit 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

 


§ 5 Ausfallshonorar

Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen, schuldet der Patient der Naturheilpraxis Berker-Josteit ein Ausfallhonorar in Hohe von 60,00 €. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden, z. B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.

 


§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Naturheilpraxis Berker-Josteit in Halver

Stand: Halver 11/2022